kinder sind ein Geschenk und ihre Entwicklung voller Überraschungen..
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Wahlleistungen
außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
Liebe Patienten, liebe Eltern,
Die Saarländischen Kinder- und JugendärztInnen rechnen Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungsangebotes der gesetzlichen Krankenversicherung sind, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
in der jeweils gültigen Fassung ab.
Wir sind dazu nach unserer Berufsordnung verpflichtet.
Wir berechnen je nach Aufwand, mindestens den Einfachsatz nach GOÄ.
Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
• Bescheinigungen, ohne Untersuchung
• Beratungen: z. B. reisemedizinische Beratung, Beratung bei besonderen Impfungen, Zusammenstellung der Reiseapotheke
• Ersatzausstellungen von Dokumenten (Impfausweis, Vorsorgeheft)
• Bescheinigungen mit Untersuchung (für Kindergarten, Sportverein, Reise)
• Impfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden
• Vorsorgeuntersuchungen: zusätzliche Untersuchungen außerhalb der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen
• Ärztliche Gutachten mit Untersuchung (z. B. bei Adoption)
Weitere ärztliche Leistungen, die Sie auf Wunsch erbracht haben möchten, werden wir jeweils nach GOÄ abrechnen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung/Quittung über den
berechneten Betrag aus.
Bitte denken Sie daran, dass Entschuldigungen für die Schule nach der Saarländischen Schulordnung von den Erziehungsberechtigten selbst ausgestellt werden können.
Ihre Kinder- und JugendärztInnen im Saarland ( Uniklinikum Saar )